Als Polizeibeschäftigte bzw. Polizeibeschäftigter im Gefangenenbewachungsdienst darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
- Du bist mindestens 18 Jahre alt.
- Du hast mindestens die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand. ODER: Falls du über keinen Schulabschluss verfügst, benötigst du mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer hauptberuflichen Tätigkeit (gerne in einem sicherheitsrelevanten Bereich – ist aber keine Bedingung!).
- Bei Nichtzugehörigkeit zur Europäischen Union: Du hast eine gültige unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
- Einstellung 03.03.2025: Du besitzt eine Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe.
- Einstellung 02.06.2025: keine Fahrerlaubnis erforderlich
- Du bestehst den Eignungstest und bist auch körperlich den Anforderungen des Einsatzes im Gefangenenbewachungsdienst in jeder Hinsicht gewachsen.
- Du hast einen einwandfreien Leumund, insbesondere keine Vorstrafen.
- Du bist nach polizeiärztlicher Untersuchung gesundheitlich für den Gefangenenbewachungsdienst geeignet.
- Du bist uneingeschränkt bereit und geeignet, im Schicht- und Wechselschichtdienst zu arbeiten.
Außerdem freuen wir uns, wenn du folgende Eigenschaften mitbringst:
psychische Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Empathie, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Kollegialität, Verständnis für ein stabiles demokratisches Wertesystem, professionell sachliches Handeln