Einstellung 02.03.2026: Jetzt bewerben!

Ein Tarifbeschäftigter im Gefangenenbewachungsdienst nimmt die Fingerabdrücke ab.

Gefangenen­bewachungs­dienst

Polizeibeschäftigte im Gefangenenbewachungsdienst

Im Gefangenenbewachungsdienst nimmst du abwechslungs-reiche und anspruchsvolle Aufgaben wahr und arbeitest im Wechselschichtdienst.

In einem rund 21-wöchigen Lehrgang, bestehend aus Theorie und Praxis, wirst du optimal auf deine späteren Aufgaben vorbereitet. Die Unterrichtseinheiten umfassen u. a. Rechts- und Dienstkunde, Strafrecht und Politische Bildung. Außerdem erhältst du eine Schusswaffenausbildung, wirst in einsatzbezogener Selbstverteidigung und Grundlagen der Eigensicherung geschult und besuchst diverse Seminare und Trainings.

Im Referat Gefangenenwesen der Polizei Berlin arbeiten ca. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sowohl aus Polizistinnen und Polizisten, Beschäftigten der Verwaltung und Polizeibeschäftigten im Gefangenenbewachungsdienst bestehen. Sie alle arbeiten Seite an Seite in den polizeilichen Gewahrsamen der Stadt.

Polizeibeschäftigte im Gefangenenbewachungsdienst erwartet eine vielseitige und interessante Tätigkeit. Sie sind u. a. verantwortlich für die Überprüfung der Verwahrfähigkeit der vorläufig Festgenommenen, deren Versorgung wie auch für die Überprüfung der Gewahrsamsräume und Transportfahrzeuge auf gefährliche Gegenstände, mit denen sie sich und Andere gefährden könnten. Abwechslungsreiche Aufgaben, wie der Transport von Gefangenen und die Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen gehören hier zum Arbeitsalltag.

  • Wichtige Informationen
  • Regelungen für Tätowierungen

    Du bist tätowiert und/oder verfügst über andere permanente Körpermodifikationen?

    Das ist erst einmal kein Problem, du kannst dich trotzdem gerne bei uns bewerben. Im Laufe des Auswahlverfahrens werden alle Tattoos und andere permanente Körpermodifikationen hinsichtlich Größe, Motiv und Lage/Körperstelle gesichtet. Im Rahmen dieser Einzelfallbetrachtung wird dann entschieden, ob diese einer Einstellung in den Polizeidienst entgegen stehen. Insbesondere Gesichtstätowierungen und -modifikationen unterliegen hierbei einer gesonderten Prüfung.

    Wichtig: Eine Einstellung ist generell ausgeschlossen, bei Tätowierungen/anderen permanenten Körpermodifikationen mit Motiven, die

    • rechts- oder linksradikal bzw. extremistisch,
    • rassistisch oder antisemitisch,
    • sexistisch oder frauenfeindlich,
    • gewaltverherrlichend bzw. menschenverachtend

    sind.

  • Benefits
    • garantierte monatliche, gute und leistungsgerechte Gehaltszahlung nach Tarif
    • vermögenswirksame Leistungen
    • vergünstigte Zeitkarten für den ÖPNV (VBB Firmenticket)
    • finanzieller und zeitlicher Ausgleich von Mehrarbeitsleistungen
    • 29 Tage Urlaubsanspruch
    • Fortbildungen während der Dienstzeit und grundsätzlich ohne Selbstkosten
    • Arbeitsplatz in Berlin
    • Sport- und Gesundheitsangebote

Wie läuft der Bewerbungs­prozess ab?

  • 1. Online-bewerbung und Onlinetest

  • 2. PC-Test

  • 3. Sporttest

  • 4. Leumunds­prüfung

  • 5. Ärztliche Untersuchung

  • 6. Bewerbungs­gespräch

FAQ

  • Was mache ich im Gefangenenbewachungsdienst?
    • Du bist verantwortlich für die Bewachung, Betreuung und Versorgung von Gefangenen,
    • Du überprüfst der Gewahrsamsräume, einschließlich Sanitärbereiche, und Transportfahrzeuge auf Gegenstände, mit denen sich Gefangene befreien oder sich und Andere gefährden könnten,
    • Du kümmerst dich um die Übernahme, Kontrolle, Durchsuchung und Aufnahme von den im Gewahrsam eingebrachten Personen einschließlich deren mitgeführter Sachen und Gegenstände,
    • Du transportierst Gefangene mit einem entsprechenden Kraftfahrzeug,
    • Du führst erkennungsdienstlicher Maßnahmen (z. B. Abnahme von Fingerabdrücken) durch,
    • Du übernimmst Tätigkeiten im Zusammenhang mit Atemalkoholkonzentrationsmessungen (AAK-Messungen),
    • Du führst, falls erforderlich, eigenständig Anwendungen von Zwangsmaßnahmen bei Widerstandshandlungen im Rahmen der allgemeinen Bewachung durch,
    • Du bist zuständig für die Fertigung schriftlicher Arbeiten sowie die elektronische Erfassung von Personen-daten, Maßnahmen etc. unter Verwendung des polizeilichen Datensystems POLIKS,
    • Du bist, bei Bedarf, im Einsatz zum Schutz gefährdeter Objekte.
  • Welche Talente sollte ich mitbringen?

    Du solltest motiviert, psychisch belastbar, kommunikationsfähig und verantwortungsbewusst sein, Entscheidungen sollten dir leicht fallen. Da du Teil eines Teams bist, sind auch Kollegialität und Teamfähigkeit entscheidend für eine gute Zusammenarbeit. Zudem solltest du ein gutes Auffassungs- und Urteilsvermögen sowie Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit mitbringen.

  • Wie oft kann ich mich bewerben und kann ich Testteile wiederholen?

    Grundsätzlich kannst du dich insgesamt endlos oft bewerben; zu den verschiedenen Einstellungsterminen jeweils einmal.

    Es entstehen dir keinerlei Nachteile, wenn du das Auswahlverfahren nicht beim ersten Mal schaffst und du dich öfter bewirbst. Erneute Bewerbungen sind gern gesehen und werden genauso behandelt wie erstmalige Bewerbungen.

    Innerhalb desselben Auswahlverfahrens kannst du nur den Sporttest einmal wiederholen.

  • Benötige ich Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung?

    Falls du keine Berufsbildungsreife (bzw. keinen Hauptschulabschluss) hast, benötigst du mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer hauptberuflichen Tätigkeit.

  • Ich habe eine strafrechtliche Vorgeschichte. Darf ich mich dennoch bewerben?

    Ja. Deine polizeiliche bzw. strafrechtliche Vorgeschichte (dein sogenannter Leumund) oder auch finanzielle Schuldensituation kann Auswirkungen auf das Einstellungsverfahren haben. Dennoch ist eine Einzelfallentscheidung möglich.

  • Wie groß und wie alt muss ich sein?

    Alter:  Mindestens 18 Jahre am Einstellungstag

    Körpergröße: Es gibt keine vorgegebene Mindestgröße. Du musst gesundheitlich und körperlich für den Gefangenenbewachungsdienst geeignet sein. Dies wird im Sporttest und bei der polizeiärztlichen Untersuchung festgestellt.

    Für die Anforderungen bei der polizeiärztlichen Untersuchung (unter anderem auch Sehkraft) siehe: Hinweise zur gesundheitlichen Eignung für Polizeibeschäftigte

  • Ich habe Tätowierungen, Piercings oder andere Körpermodifikationen. Was muss ich beachten?

    Das ist erst einmal kein Problem, du kannst dich trotzdem gerne bei uns bewerben. Im Laufe des Auswahlverfahrens werden alle Tattoos und andere permanente Körpermodifikationen hinsichtlich Größe, Motiv und Lage/Körperstelle gesichtet. Im Rahmen dieser Einzelfallbetrachtung wird dann entschieden, ob diese einer Einstellung in den Polizeidienst entgegen stehen. Insbesondere Gesichtstätowierungen und -modifikationen unterliegen hierbei einer gesonderten Prüfung.

    Wichtig: Eine Einstellung ist generell ausgeschlossen, bei Tätowierungen/anderen permanenten Körpermodifikationen mit Motiven, die

    • rechts- oder linksradikal bzw. extremistisch,
    • rassistisch oder antisemitisch,
    • sexistisch oder frauenfeindlich,
    • gewaltverherrlichend bzw. menschenverachtend

    sind.

  • Welche Einstellungstests erwarten mich?

    Nachdem du dich beworben hast, wirst du einen kurzen Onlinetest durchführen (ca. 30 min). Falls du den Onlinetest bestehst, wirst du weiter durch den Bewerbungsprozess geleitet und erhältst zu gegebener Zeit Einladungen zu den folgenden Prüfungstagen:

    1. Prüfungstag

    2. Prüfungstag

    Nach bestandenem PC-Test fährst du direkt im Anschluss eigenständig zum Sporttest. Für das Bewerbungsgespräch und die polizeiärztliche Untersuchung erhältst du im weiteren Auswahlverfahren einen gesonderten Termin.

    Vorbereitung: Auf unserer Internetseite findest du einen Film über den Ablauf unseres Sporttests und kannst dich mit den Übungen vertraut machen.

    Zur Vorbereitung auf den PC-Test gibt es im Internet ein breites Angebot an Übungstests für Auswahlverfahren bei Polizeien im Allgemeinen. Außerdem gibt es jede Menge Literatur dazu.

  • Benötige ich einen Führerschein?

    Grundsätzlich ja, weil das Führen von Dienst-Kfz mit zu deinen Aufgaben gehört. Daher solltest du über eine Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe verfügen.

    Zu einigen Einstellungsterminen verzichten wir aber auch ausnahmsweise auf den Führerschein, um auch den Interessierten eine Chance auf Einstellung zu geben, die den Führerschein bisher nicht besitzen. Aktuell ist es gerade wieder soweit: Für den Einstellungstermin zum 2. März 2026 verzichten wir auf die Vorlage des Führerscheins als Einstellungsvoraussetzung! Nutze deine Chance!

  • Ich wohne nicht in Berlin und Umgebung. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Gerne kannst du dich auch aus einem anderen Bundesland bei uns bewerben!

    Für die Termine der Einstellungstests können wir dir leider keine Übernachtungsmöglichkeit anbieten. Buche dir eigenständig eine Unterkunft und rechne für jeden Prüfungstag damit, dass du dafür den ganzen Tag Zeit benötigst.

  • Wie viel verdient man?

    Verdienstbeispiele findest du hier: Entgeltübersicht

  • Wo findet die Unterweisung statt?

    Der theoretische und praktische Teil der Unterweisung findet an der Polizeiakademie (Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin) statt.

Zwei Tarifbeschäftigte im Gefangenenbewachungsdienst transportieren die eingelieferten Personen.

So ist dein Dienst im Gefangenen­wesen

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Gefangenenbewachungs-dienst bist du für alle anfallenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewachung, Versorgung und Kontrolle vorläufig festgenommener Personen verantwortlich. Das umfasst auch deren Transport von und zu anderen Dienststellen oder Behörden.

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Noch Fragen?

Unser Team der Berufsberatung hilft gerne. Schau dir auch die Berufsinformationsveranstaltungen der Polizei Berlin an sowie weitere Informationen unserer Berufsberatung.


  • Polizei Berlin
    Nachwuchsgewinnung
    Berufsberatung
    Dir ZS Pers C 21
  • Adresse Keibelstraße 36, 10178 Berlin
  • Dienstag

    • 09:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch

    • 13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag

    • 13:00 - 16:00 Uhr

Eine Beratung außerhalb der Sprechzeiten ist nach Terminvereinbarung möglich.


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