Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber informieren.
Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Bedenken Sie, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich mit Sicherheitslücken bedacht sein kann. Ein vollumfänglicher Schutz vor dem Zugriff durch Fremde ist nicht realisierbar.
1. Verantwortliche/r
Verantwortliche/Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist
Polizei Berlin
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
2. Name und Anschrift des DSB (Datenschutzbeauftragten)
Der bzw. die Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist
Justiziariat
Keibelstraße 36
10178 Berlin
E-Mail:
3. Zentrale Dienste des Webportals
3.1.Browserdaten
Der technische Betreiber von der Karriere-Website, die Polizei Berlin, stellt die Webseite bereit und erhebt dabei Browserdaten (sogenannte Logfiles).
3.1.1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Zugriff von Nutzenden auf eine Seite aus dem Angebot des Webportals und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang erhoben.
Diese Daten sind:
Browser-Typ und -Version
Verwendetes Betriebssystem
Webseite, von der aus Sie uns besuchen (Referrer-URL)
Webseite, die Sie besuchen
Datum und Uhrzeit Ihres Zugriffs
Ihre Internetprotokolldaten (IP-Adresse)
übertragene Datenmenge
Zugriffsstatus (Dateien übertragen, Datei nicht gefunden etc.)
3.1.2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der sicheren Bereitstellung der durch die Nutzenden angefragten Webseite. Im Übrigen stellen die nachfolgend genannte Zwecke zugleich unsere berechtigten Interessen dar.
3.1.3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Daten werden aus technischen Gründen, zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Funktionalität sowie Betriebssicherheit des Webportals verarbeitet.
3.1.4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden nach 14 Monaten gelöscht.
3.2. Cookies
Auf der Webseite können temporäre Cookies eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die vom Webserver an Ihren Computer gesendet werden, um bestimmte Angaben zu speichern.
Temporäre Cookies werden nur für die jeweilige Sitzung eingesetzt. Diese Cookies werden nach dem Beenden der Sitzung, d. h. nach dem Verlassen der Webseite oder mit dem Schließen des Browserfensters wieder gelöscht.
Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO.
Die Darstellung der Internetseite ist auch ohne die Speicherung von Cookies möglich. Sie können das Speichern von Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren oder diesen so einstellen, dass er sie über die beabsichtigte Speicherung durch eine Internetseite informiert. In diesem Fall entscheiden Sie über die Annahme der Cookies. Für den vollen Funktionsumfang der Webseite ist es allerdings aus technischen Gründen erforderlich, die temporären Cookies vollständig zuzulassen.
Auf den Seiten des Webportals wird der Webanalysedienst „Mapp Intelligence“ (ehemals „Webtrekk Analytics“) der Webtrekk GmbH eingesetzt.
Webtrekk GmbH
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin
Wir weisen darauf hin, dass die Webtrekk GmbH als Betreiber des Dienstes zum Firmenverbund der Mapp Digital US mit Sitz in den USA gehört und US-Recht angewendet werden kann. Der Ausschluss von Datenübertragungen ist uns durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zugesichert worden.
3.3.1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Es werden Informationen zum Betriebssystem, zum Browser, zum Provider, die zuvor aufgerufene Webseite (Referrer-URL) und Datum und Uhrzeit des Besuchs erhoben.
Die IP-Adresse wird vor jeglicher Verarbeitung gekürzt, damit in anonymisierter Form und nur zur Session-Erkennung und für die Geolokalisierung (bis auf Stadt-Ebene) verwendet. Die gekürzte IP-Adresse wird dann umgehend gelöscht, so dass die gespeicherten Daten dann keinen Personenbezug mehr haben und selbst über den Umweg des Internet Service Providers keine Zuordnung zur Identität des Nutzers mehr möglich ist.
Um die Privatsphäre der Besucher der Webseite sicherzustellen, werden grundsätzlich keine Daten erhoben, die einen Personenbezug zulassen. So werden IP-Adressen nicht gespeichert, Klardaten der Besucher (wie z.B. E-Mail-Adressen oder Namen) nicht erfasst. Es erfolgt kein geräteübergreifendes Tracking, URL-Parameter werden vor der Verarbeitung abgeschnitten, es findet keine Zusammenführung mit anderen Daten (z.B. demographische Daten) statt und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Der Webanalyse-Dienst verwendet für die Datenerhebung auch Cookies. Dabei handelt es sich um Textdateien, die auf dem Computer des Besuchenden gespeichert werden. Von Mapp Intelligence werden dabei nur temporäre Sessioncookies, mit einer auf den Besuch begrenzten Laufzeit, gesetzt. Es werden keine persistenten Cookies für eine darüber hinaus gehende Wiedererkennung von Besuchern genutzt. Die Reichweitenanalyse erfolgt somit ausschließlich Session basiert.
Die erhobenen Analysedaten werden ausschließlich in Deutschland gespeichert und verarbeitet.
3.3.2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Anonymisierung und damit einhergehende, einmalige Verarbeitung der IP-Adresse ist das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
3.3.3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Dienst erhebt vollständig anonymisierte statistische Daten über die Nutzung des Webangebotes und ermöglicht durch die Auswertung von z.B. Reichweiten, viel besuchten Bereichen und Zeitpunkten, Besucherströmen sowie Nutzeraktionen das Portal und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern.
3.3.4. Dauer der Speicherung
Die anonymisierten Daten werden für 4 Jahre gespeichert.
3.4 Nutzung von Google Analytics
Auf den Seiten des Webportals wird der Webanalysedienst „Google Analytics“ der Google eingesetzt.
Google Ireland Limited,
Gordon House,
Barrow Street,
Dublin 4
Irland
3.4.1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir verwenden Google Analytics, um die Website-Nutzung zu analysieren. Die daraus gewonnenen Daten werden genutzt, um unsere Website sowie Werbemaßnahmen zu optimieren.
Google Analytics wird uns von Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) bereitgestellt. Google verarbeitet die Daten zur Website-Nutzung in unserem Auftrag und verpflichtet sich vertraglich zu Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
Während Ihres Website-Besuchs werden u.a. folgende Daten aufgezeichnet:
Aufgerufene Seiten
Bestellungen inkl. des Umsatzes und der bestellten Produkte
Die Erreichung von „Website-Zielen“ (z.B. Kontaktanfragen und Newsletter-Anmeldungen)
Ihr Verhalten auf den Seiten (beispielsweise Verweildauer, Klicks, Scrollverhalten)
Ihr ungefährer Standort (Land und Stadt)
Ihre IP-Adresse (in gekürzter Form, sodass keine eindeutige Zuordnung möglich ist)
Technische Informationen wie Browser, Internetanbieter, Endgerät und Bildschirmauflösung
Herkunftsquelle Ihres Besuchs (d.h. über welche Website bzw. über welches Werbemittel Sie zu uns gekommen sind)
Es werden niemals persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Kontaktdaten an Google Analytics übertragen.
Diese Daten werden an Server von Google in den USA übertragen. Wir weisen darauf hin, dass in den USA datenschutzrechtlich nicht das gleiche Schutzniveau wie innerhalb der EU garantiert werden kann.
3.4.2. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Google Analytics ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (berechtigtes Interesse). Unser berechtigtes Interesse besteht in der Analyse des Nutzerverhaltens, um unser Webangebot zu optimieren und Ihnen eine bessere Benutzererfahrung zu bieten.
3.4.3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung besteht in der Auswertung der Nutzung, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
3.4.4. Dauer der Speicherung
Google Analytics speichert Cookies in Ihrem Webbrowser für die Dauer von zwei Jahren seit Ihrem letzten Besuch. Diese Cookies enthaltene eine zufallsgenerierte User-ID, mit der Sie bei zukünftigen Website-Besuchen wiedererkannt werden können.
Die aufgezeichneten Daten werden zusammen mit der zufallsgenerierten User-ID gespeichert, was die Auswertung pseudonymer Nutzerprofile ermöglicht. Diese nutzerbezogenen Daten werden automatisch nach 14 Monaten gelöscht. Sonstige Daten bleiben in aggregierter Form unbefristet gespeichert.
3.4.5.Widerspruchs-, Beseitigungs- und Widerrufsmöglichkeit
Sollten Sie mit der Erfassung nicht einverstanden sein, können Sie diese mit der einmaligen Installation des Browser-Add-ons zur Deaktivierung von Google Analytics unterbinden oder durch das Ablehnen der Cookies über unseren Cookie-Einstellungs-Dialog.
3.5. Youtube
Das vorliegende Angebot bindet auf seinen Seiten Videos des Dienstes Youtube ein.
Google Ireland Limited,
Gordon House,
Barrow Street,
Dublin 4
Irland
3.5.1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Die Youtube-Videos sind mit einem Vorschaubild versehen, um zu vermeiden, dass bereits bei Betreten der Seite Daten an Google übermittelt werden. Sie können die Videoinhalte erst sehen, wenn Sie der Datenverarbeitung aktiv durch Anklicken des Buttons „Akzeptieren und Anzeigen“ zugestimmt haben. Nachdem Sie zugestimmt haben, wird eine Verbindung zum Server von Google hergestellt. Es werden dabei von Google auch Daten über die Besuchenden erhoben, verarbeitet und genutzt. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen, Browser-Typ, Betriebssystem, Cookie-Informationen und Standortdaten gehören.
Zweck und Umfang der Datenerhebung durch den Dienst Google Maps, sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten, insbesondere die Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von Google.
Opt-Out bei Google: adssettings.google.com/authenticated
3.5.2. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Sobald Sie durch Anklicken des Buttons „Akzeptieren und Anzeigen“ der Anzeige von Inhalten zugestimmt haben, willigen Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO darin ein, dass Ihre Daten an Google übertragen werden.
3.5.3. Zweck der Datenverarbeitung
Durch den Einsatz der Zwei-Klick-Lösung können wir Ihre Daten schützen. Die Einbindung der Youtube-Videos dient der Information der Bürgerinnen und Bürger über Themen der Berliner Verwaltung.
3.5.4. Dauer der Speicherung
Ihr Einverständnis zur Anzeige von Youtube-Videos wird nicht gespeichert. Beim Beenden der Browser-Session wird Ihr Einverständnis gelöscht, d.h. bei erneutem Aufruf der Seiten, auf denen Inhalte von Youtube eingebunden sind, werden diese wieder mit einem Vorschaubild versehen und Sie müssen erneut zustimmen, wenn Sie die Inhalte sehen möchten.
3.5.5.Widerspruchs-, Beseitigungs- und Widerrufsmöglichkeit
Die Einwilligung zur Videodarstellung gilt, bis die einbettende Seite verlassen wird. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, wird dadurch nicht berührt.
4. Soziale Medien
Unsere Karriere-Website bietet Ihnen als zusätzlichen Service sogenannte Social Buttons, die eine Interaktion mit sozialen Diensten ermöglichen. Um eine gewünschte Übertragung Ihrer Nutzungsdaten (z. B. Adresse der aktuell besuchten Seite) an diese Dienste zu verhindern, kommen Sie erst mit ein em Klick auf den Link zu diesen Diensten (Social-Media-Buttons „Shariff“). Auf der Diensteseite könne diese genannten sozialen Netzwerke Nutzungs- und u. U. Nutzerdaten erheben. Inwiefern diese Daten erhoben und ausgewertet werden, kann von uns nicht beeinflusst werden.
Daher informieren wir Sie entsprechend unserem Kenntnisstand:
Erst beim Aufruf der Links stellt ihr Browser u.U. eine direkte Verbindung mit den Servern der genannten Dienste her. Hierdurch wird die Information, dass Sie unsere Website besucht haben indirekt (Referer), an diese Dienste weitergeleitet. Sofern Sie während des Besuchs unserer Website bereits mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto bei dem Dienst eingeloggt sind, können Sie in der Regel nach anklicken der Social-Buttons das Dokument „Teilen“ (sog. „Sharing“) oder einen Kommentar hinterlassen etc. Wenn Sie eine solche Datenübermittlung nicht wünschen, raten wir vom Anklicken der Social-Buttons ab.
Zweck und Umfang der Datenerhebung durch die sozialen Dienste, sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen dieser Dienste
4.1 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Polizei Berlin speichert keine Daten von Ihnen. Sobald Sie jedoch auf die Social Buttons klicken, geht die Polizei von einer Einwilligung ihrerseits aus nach Artikel 6 Abs. 1 lit a DSGVO.
5. Weiterleitung zu anderen Websites
Das vorliegende Angebot leitet Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses über Verlinkungen zum Berliner Karriereportal bzw. auf das Bewerbungsportal der Polizei Berlin weiter.
Bitte lesen Sie hierzu die dazugehörigen Datenschutzerklärungen auf den jeweiligen Seiten.
6. Rechte der betroffenen Personen
Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:
auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Eine Ausnahme besteht, soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen.
Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. In diesem Fall können wir Ihnen möglicherweise mit Ihrem Anliegen nicht mehr helfen. Der Widerruf ist zu richten an den behördlichen Datenschutzbeauftragten an die in Ziff. II genannte Kontaktadresse.
Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jeder Betroffene an den/die Datenschutzbeauftragte/n (siehe Ziffer II) wenden.
Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten.
Nur eine Bewerbung je Einstellungszeitraum ist zulässig, aber es gibt Optionsentscheidungen – wie funktioniert das?
Wenn du die für den gehobenen Dienst erforderliche Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kannst du dich für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei bewerben. Optional wird deine Bewerbung automatisch auch für den mittleren Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt, wenn dein Prüfungsergebnis nicht für eine Einstellung in den gehobenen Dienst ausreicht.
Bei der Bewerbung für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei hast du die Möglichkeit, im Bewerbungsbogen anzugeben, dass deine Bewerbung auch für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt werden soll. Hierzu gibt es eine Frage im Bewerbungsbogen, die du mit „Ja“ beantworten solltest, wenn du zunächst in beiden Laufbahnen des gehobenen Dienstes berücksichtigt werden möchtest.
Achtung! Einstellung in den mittleren Dienst – was ist zu beachten?
Bitte beachte bei deiner Bewerbung, dass du im Falle deiner Einstellung in den mittleren Dienst der Schutzpolizei nicht mehr an künftigen regulären Auswahlverfahren für Neueinstellungen in den gehobenen Dienst der Schutz- oder Kriminalpolizei teilnehmen darfst. Dir stehen dann für einen Aufstieg ausschließlich die behördeninternen laufbahnrechtlichen Aufstiegsverfahren zur Verfügung.
Für Anwärterinnen und Anwärter mit Hochschulzugangsberechtigung und herausragenden Leistungen im ersten Jahr der Ausbildung für den mittleren Dienst wird es nach dem ersten Ausbildungsjahr die Möglichkeit geben, ohne Teilnahme an einem Auswahlverfahren das Studium für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufzunehmen.
Empfehlungen für die Kommunikation im Auswahlverfahren
Die Kommunikation wird während des gesamten Auswahlverfahrens nahezu ausschließlich per E-Mail und über deine Postbox im Bewerbungsportal erfolgen (erfordert Fertigstellung des Bewerbungsbogens). In der Postbox kannst du tagesaktuell den Stand deiner Bewerbung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Einstellungsbüro einsehen.
Da unsere E-Mails häufig Fristen enthalten, empfehlen wir dringend, deine E-Mails und deine Postbox regelmäßig zu prüfen. Kontrolliere bitte auch deinen Spam-Ordner. Bitte stelle sicher, dass du keinen anderen Personen Zugriff auf deine Kommunikation mit der Polizei Berlin gewährst.
Bitte beachte im eigenen Interesse die Hinweise und klicke erst dann auf den folgenden Link, der dich zum Bewerbungsportal weiterleiten wird.
Einstellungsvoraussetzungen höherer Dienst
In die Laufbahn des höheren Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden, wer
Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,
die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit zusammen mindestens 13 Punkten bestanden hat oder die erste juristische Staatsprüfung mit mindestens der Note „befriedigend“ bestanden hat oder einen Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom (univ.), Staatsexamen) mindestens mit der Note „gut“ vorweisen kann,
Bewerbende dürfen bei Einstellungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Kenntnisse der englischen Sprache – Europäischer Referenzrahmen B 1 (werden geprüft) besitzt,
den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen mit “Schaltgetriebe” nachweist,
die Fähigkeit besitzt, eine Strecke von mindestens 200 m ohne Unterbrechung schwimmen zu können und einen entsprechenden Nachweis erbringt (z.B. Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze), nicht älter als fünf Jahre,
den Einstellungstest besteht,
nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist. Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit,
nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen).
In Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen stehen grundsätzlich einer Einstellung entgegen. Für kleine und unauffällige Tätowierungen sind Ausnahmen möglich. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die
rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
entwürdigende,
sexistische bzw. frauenfeindliche,
gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.
Das gilt ebenso für Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen.
Einstellungsvoraussetzungen gehobener Dienst
In die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- oder Kriminalpolizei darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Du bist Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union. Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.
Du bietest die Gewähr dafür, dass du jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintrittst.
Du besitzt eine Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe ODER du weist deren Erhalt bis spätestens zum Ende der regulären Studienzeit nach.
Du besitzt das Deutschen Schwimmabzeichenmindestens in Bronze, das zum Einstellungstermin nicht älter als 36 Monate ist.
Du bestehst die Einstellungsprüfung und bist auch körperlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen.
Du bist nach polizeiärztlicher Untersuchung gesundheitlich geeignet, also vollzugsdiensttauglich. Hinweis: Auch mit Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) kannst du eingestellt werden, wenn deine Sehfähigkeit mit Sehhilfe ausreichend für das Bestehen der polizeiärztlichen Untersuchung ist. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst kannst du den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit entnehmen.
Du bist deiner Persönlichkeit nach für den Polizeivollzugsdienst geeignet. Das bedeutet auch, dass du einen einwandfreien Leumund und vor allem keine Vorstrafen hast.
Welchen Schulabschluss benötige ich und wie alt darf ich sein?
Für den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei benötigst du mindestens die Fachhochschulreife bzw. das Abitur oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Es gibt keinen erforderlichen Mindestnotendurchschnitt.
Für die Einstellung am 01.04.2025 gilt eine neue Altersgrenze: Du darfst bei der Einstellung (Beginn des Studiums) nicht älter als 41 Jahre sein.
Bei der Einstellung danach (Beginn des Studiums) darfst du nicht älter als 35 Jahre sein.
Wichtiger Hinweis für Interessierte mit ausländischem Schulabschluss
Solltest du deinen Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, vergewissere dich bitte vor deiner Bewerbung, dass dein Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird und den hier geforderten Schulabschlüssen entspricht. Eine erste Orientierung, wie dein Abschluss zu bewerten ist, bietet die Internetplattform Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.Hier kannst du nach deinem Schulabschluss suchen und dir dessen Bewertung im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland anzeigen lassen.
Sobald du alle Einstellungstests absolviert hast und aufgrund deiner Ergebnisse eine Einstellung wahrscheinlich erscheint, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung benötigt. Diese kannst du kostenpflichtig bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen. Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung einschließlich der Antragsmodalitäten und -kosten erhältst du auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung. Bei Fragen in dieser Thematik nutze bitte die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Einstellungsvoraussetzungen mittlerer Dienst
In die Laufbahn des mittleren Dienstes der Schutzpolizei darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Du bist Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union. Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.
Du bietest die Gewähr dafür, dass du jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintrittst.
Du besitzt eine Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe ODER du weist deren Erhalt bis spätestens zum Ende der regulären Ausbildungszeit nach.
Du besitzt das Deutschen Schwimmabzeichenmindestens in Bronze, das zum Einstellungstermin nicht älter als 36 Monate ist.
Du bestehst die Einstellungsprüfung und bist auch körperlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen.
Du bist nach polizeiärztlicher Untersuchung gesundheitlich geeignet, also vollzugsdiensttauglich. Hinweis: Auch mit Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) kannst du eingestellt werden, wenn deine Sehfähigkeit mit Sehhilfe ausreichend für das Bestehen der polizeiärztlichen Untersuchung ist. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst kannst du den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit entnehmen.
Du bist deiner Persönlichkeit nach für den Polizeivollzugsdienst geeignet. Das bedeutet auch, dass du einen einwandfreien Leumund und vor allem keine Vorstrafen hast.
Welchen Schulabschluss benötige ich und wie alt darf ich sein?
Entweder: Du verfügst über die erweiterte Berufsbildungsreife (ehemals: erweiterter Hauptschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand?
Dann darfst du nicht jünger als 15 Jahre und 8 Monate und nicht älter als 35 Jahre am Einstellungstag (Beginn der Ausbildung) sein.
Oder: Du verfügst über die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und kannst auch eine abgeschlossene (mindestens 2-jährige) Berufsausbildungund eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen?
Dann darfst du nicht jünger als 30 Jahre und nicht älter als 39 Jahre am Einstellungstag (Beginn der Ausbildung) sein.
Es gibt keinen erforderlichen Mindestnotendurchschnitt.
Wichtiger Hinweis für Interessierte mit ausländischem Schulabschluss
Solltest du deinen Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, vergewissere dich bitte vor deiner Bewerbung, dass dein Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird und den hier geforderten Schulabschlüssen entspricht. Eine erste Orientierung, wie dein Abschluss zu bewerten ist, bietet die Internetplattform Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.Hier kannst du nach deinem Schulabschluss suchen und dir dessen Bewertung im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland anzeigen lassen.
Sobald du alle Einstellungstests absolviert hast und aufgrund deiner Ergebnisse eine Einstellung wahrscheinlich erscheint, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung benötigt. Diese kannst du kostenpflichtig bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen. Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung einschließlich der Antragsmodalitäten und -kosten erhältst du auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung. Bei Fragen in dieser Thematik nutze bitte die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Einstellungsverfahren Objektschutz
Hinweise für die Kommunikation im Auswahlverfahren
Die Kommunikation wird während des gesamten Auswahlverfahrens nahezu ausschließlich per E-Mail und über deine Postbox im Bewerbungsportal erfolgen (erfordert Fertigstellung des Bewerbungsbogens). In der Postbox kannst du tagesaktuell den Stand deiner Bewerbung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Einstellungsbüro einsehen.
Da unsere E-Mails häufig Fristen enthalten, empfehlen wir dringend, deine E-Mails und deine Postbox regelmäßig zu prüfen. Kontrolliere bitte auch deinen Spam-Ordner. Bitte stelle sicher, dass du keinen anderen Personen Zugriff auf deine Kommunikation mit der Polizei Berlin gewährst.
Bitte beachte im eigenen Interesse die Hinweise und klicke erst dann auf den folgenden Link, der dich zum Bewerbungsportal weiterleiten wird.
Einstellungsvoraussetzungen Objektschutz
Als Polizeibeschäftigte bzw. Polizeibeschäftigter im Objektschutz darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Du bist mindestens 18 Jahre alt.
Du hast mindestens die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand ODER: Falls du über keinen Schulabschluss verfügst, benötigst du mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer hauptberuflichen Tätigkeit (gerne in einem sicherheitsrelevanten Bereich – ist aber keine Bedingung!).
Bei Nichtzugehörigkeit zur Europäischen Union: Du hast eine gültige unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Du besitzt eine Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe (gilt für Einstellungen am 01.04.2025).
Einstellung 01.07.2025: keine Fahrerlaubnis erforderlich.
Du bestehst den Eignungstest und bist auch körperlich den Anforderungen des Einsatzes im Objektschutz in jeder Hinsicht gewachsen.
Du hast einen einwandfreien Leumund, insbesondere keine Vorstrafen.
Du bist nach polizeiärztlicher Untersuchung gesundheitlich für den Objektschutz geeignet.
Du bist uneingeschränkt bereit und geeignet, im Schicht- und Wechselschichtdienst zu arbeiten.
Außerdem freuen wir uns, wenn du folgende Eigenschaften mitbringst:
Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, sich den Herausforderungen der vielschichtigen Bewachungsaufgaben mit vollem Einsatz zu stellen.
Einstellungsverfahren Gefangenenbewachungsdienst
Hinweise für die Kommunikation im Auswahlverfahren
Die Kommunikation wird während des gesamten Auswahlverfahrens nahezu ausschließlich per E-Mail und über deine Postbox im Bewerbungsportal erfolgen (erfordert Fertigstellung des Bewerbungsbogens). In der Postbox kannst du tagesaktuell den Stand deiner Bewerbung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Einstellungsbüro einsehen.
Da unsere E-Mails häufig Fristen enthalten, empfehlen wir dringend, deine E-Mails und deine Postbox regelmäßig zu prüfen. Kontrolliere bitte auch deinen Spam-Ordner. Bitte stelle sicher, dass du keinen anderen Personen Zugriff auf deine Kommunikation mit der Polizei Berlin gewährst.
Bitte beachte im eigenen Interesse die Hinweise und klicke erst dann auf den folgenden Link, der dich zum Bewerbungsportal weiterleiten wird.
Als Polizeibeschäftigte bzw. Polizeibeschäftigter im Gefangenenbewachungsdienst darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Du bist mindestens 18 Jahre alt.
Du hast mindestens die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand. ODER: Falls du über keinen Schulabschluss verfügst, benötigst du mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer hauptberuflichen Tätigkeit (gerne in einem sicherheitsrelevanten Bereich – ist aber keine Bedingung!).
Bei Nichtzugehörigkeit zur Europäischen Union: Du hast eine gültige unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Einstellung 02.06.2025: keine Fahrerlaubnis erforderlich
Du bestehst den Eignungstest und bist auch körperlich den Anforderungen des Einsatzes im Gefangenenbewachungsdienst in jeder Hinsicht gewachsen.
Du hast einen einwandfreien Leumund, insbesondere keine Vorstrafen.
Du bist nach polizeiärztlicher Untersuchung gesundheitlich für den Gefangenenbewachungsdienst geeignet.
Du bist uneingeschränkt bereit und geeignet, im Schicht- und Wechselschichtdienst zu arbeiten.
Außerdem freuen wir uns, wenn du folgende Eigenschaften mitbringst:
psychische Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Empathie, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Kollegialität, Verständnis für ein stabiles demokratisches Wertesystem, professionell sachliches Handeln