Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.110prozent.berlin.de.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 20.02.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von ein Mitglied im BIK- und BITinklusiv-Prüfverbund durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist zum großen Teil barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV nicht erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit aktueller BITV
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Ohne Maus nutzbar
Beschreibung: Die Slideshow ist nicht korrekt tastaturbedienbar.
Maßnahmen: Die Tastaturbedienbarkeit wird in der Slideshow ergänzt.
Zeitplan: Behebung in 2024
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Nur eine Bewerbung je Einstellungszeitraum ist zulässig, aber es gibt Optionsentscheidungen – wie funktioniert das?
Wenn du die für den gehobenen Dienst erforderliche Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kannst du dich für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei bewerben. Optional wird deine Bewerbung automatisch auch für den mittleren Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt, wenn dein Prüfungsergebnis nicht für eine Einstellung in den gehobenen Dienst ausreicht.
Bei der Bewerbung für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei hast du die Möglichkeit, im Bewerbungsbogen anzugeben, dass deine Bewerbung auch für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt werden soll. Hierzu gibt es eine Frage im Bewerbungsbogen, die du mit „Ja“ beantworten solltest, wenn du zunächst in beiden Laufbahnen des gehobenen Dienstes berücksichtigt werden möchtest.
Achtung! Einstellung in den mittleren Dienst – was ist zu beachten?
Bitte beachte bei deiner Bewerbung, dass du im Falle deiner Einstellung in den mittleren Dienst der Schutzpolizei nicht mehr an künftigen regulären Auswahlverfahren für Neueinstellungen in den gehobenen Dienst der Schutz- oder Kriminalpolizei teilnehmen darfst. Dir stehen dann für einen Aufstieg ausschließlich die behördeninternen laufbahnrechtlichen Aufstiegsverfahren zur Verfügung.
Für Anwärterinnen und Anwärter mit Hochschulzugangsberechtigung und herausragenden Leistungen im ersten Jahr der Ausbildung für den mittleren Dienst wird es nach dem ersten Ausbildungsjahr die Möglichkeit geben, ohne Teilnahme an einem Auswahlverfahren das Studium für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufzunehmen.
Empfehlungen für die Kommunikation im Auswahlverfahren
Die Kommunikation wird während des gesamten Auswahlverfahrens nahezu ausschließlich per E-Mail und über deine Postbox im Bewerbungsportal erfolgen (erfordert Fertigstellung des Bewerbungsbogens). In der Postbox kannst du tagesaktuell den Stand deiner Bewerbung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Einstellungsbüro einsehen.
Da unsere E-Mails häufig Fristen enthalten, empfehlen wir dringend, deine E-Mails und deine Postbox regelmäßig zu prüfen. Kontrolliere bitte auch deinen Spam-Ordner. Bitte stelle sicher, dass du keinen anderen Personen Zugriff auf deine Kommunikation mit der Polizei Berlin gewährst.
Bitte beachte im eigenen Interesse die Hinweise und klicke erst dann auf den folgenden Link, der dich zum Bewerbungsportal weiterleiten wird.
Einstellungsvoraussetzungen höherer Dienst
In die Laufbahn des höheren Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden, wer
Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,
die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit zusammen mindestens 13 Punkten bestanden hat oder die erste juristische Staatsprüfung mit mindestens mit der Note „befriedigend“ bestanden hat oder einen Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom (univ.), Staatsexamen) mindestens mit der Note „gut“ vorweisen kann,
Bewerbende dürfen bei Einstellungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Kenntnisse der englischen Sprache – Europäischer Referenzrahmen B 1 (werden geprüft) besitzt,
den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen mit “Schaltgetriebe” nachweist,
die Fähigkeit besitzt, eine Strecke von mindestens 200 m ohne Unterbrechung schwimmen zu können und einen entsprechenden Nachweis erbringt (z.B. Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze), nicht älter als fünf Jahre,
den Einstellungstest besteht,
nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist. Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit,
nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen).
In Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen stehen grundsätzlich einer Einstellung entgegen. Für kleine und unauffällige Tätowierungen sind Ausnahmen möglich. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die
rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
entwürdigende,
sexistische bzw. frauenfeindliche,
gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.
Das gilt ebenso für Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen.
Einstellungsvoraussetzungen gehobener Dienst
In die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- oder Kriminalpolizei darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Du bist Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union. Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.
Du bietest die Gewähr dafür, dass du jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintrittst.
Du besitzt eine Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe ODER du weist deren Erhalt bis spätestens zum Ende der regulären Studienzeit nach.
Du besitzt das Deutschen Schwimmabzeichenmindestens in Bronze, das zum Einstellungstermin nicht älter als 36 Monate ist.
Du bestehst die Einstellungsprüfung und bist auch körperlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen.
Du bist nach polizeiärztlicher Untersuchung gesundheitlich geeignet, also vollzugsdiensttauglich. Hinweis: Auch mit Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) kannst du eingestellt werden, wenn deine Sehfähigkeit mit Sehhilfe ausreichend für das Bestehen der polizeiärztlichen Untersuchung ist. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst kannst du den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit entnehmen.
Du bist deiner Persönlichkeit nach für den Polizeivollzugsdienst geeignet. Das bedeutet auch, dass du einen einwandfreien Leumund und vor allem keine Vorstrafen hast.
Welchen Schulabschluss benötige ich und wie alt darf ich sein?
Für den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei benötigst du mindestens die Fachhochschulreife bzw. das Abitur oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Es gibt keinen erforderlichen Mindestnotendurchschnitt.
Bei der Einstellung (Beginn des Studiums) darfst du nicht älter als 35 Jahre sein.
Wichtiger Hinweis für Interessierte mit ausländischem Schulabschluss
Solltest du deinen Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, vergewissere dich bitte vor deiner Bewerbung, dass dein Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird und den hier geforderten Schulabschlüssen entspricht. Eine erste Orientierung, wie dein Abschluss zu bewerten ist, bietet die Internetplattform Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.Hier kannst du nach deinem Schulabschluss suchen und dir dessen Bewertung im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland anzeigen lassen.
Sobald du alle Einstellungstests absolviert hast und aufgrund deiner Ergebnisse eine Einstellung wahrscheinlich erscheint, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung benötigt. Diese kannst du kostenpflichtig bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen. Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung einschließlich der Antragsmodalitäten und -kosten erhältst du auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung. Bei Fragen in dieser Thematik nutze bitte die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Einstellungsvoraussetzungen mittlerer Dienst
In die Laufbahn des mittleren Dienstes der Schutzpolizei darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Du bist Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union. Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.
Du bietest die Gewähr dafür, dass du jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintrittst.
Du besitzt eine Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe ODER du weist deren Erhalt bis spätestens zum Ende der regulären Ausbildungszeit nach.
Du besitzt das Deutschen Schwimmabzeichenmindestens in Bronze, das zum Einstellungstermin nicht älter als 36 Monate ist.
Du bestehst die Einstellungsprüfung und bist auch körperlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen.
Du bist nach polizeiärztlicher Untersuchung gesundheitlich geeignet, also vollzugsdiensttauglich. Hinweis: Auch mit Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) kannst du eingestellt werden, wenn deine Sehfähigkeit mit Sehhilfe ausreichend für das Bestehen der polizeiärztlichen Untersuchung ist. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst kannst du den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit entnehmen.
Du bist deiner Persönlichkeit nach für den Polizeivollzugsdienst geeignet. Das bedeutet auch, dass du einen einwandfreien Leumund und vor allem keine Vorstrafen hast.
Welchen Schulabschluss benötige ich und wie alt darf ich sein?
Entweder: Du verfügst über die erweiterte Berufsbildungsreife (ehemals: erweiterter Hauptschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand?
Dann darfst du nicht jünger als 15 Jahre und 8 Monate und nicht älter als 35 Jahre am Einstellungstag (Beginn der Ausbildung) sein.
Oder: Du verfügst über die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und kannst auch eine abgeschlossene (mindestens 2-jährige) Berufsausbildungund eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen?
Dann darfst du nicht jünger als 30 Jahre und nicht älter als 39 Jahre am Einstellungstag (Beginn der Ausbildung) sein.
Es gibt keinen erforderlichen Mindestnotendurchschnitt.
Wichtiger Hinweis für Interessierte mit ausländischem Schulabschluss
Solltest du deinen Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, vergewissere dich bitte vor deiner Bewerbung, dass dein Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird und den hier geforderten Schulabschlüssen entspricht. Eine erste Orientierung, wie dein Abschluss zu bewerten ist, bietet die Internetplattform Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.Hier kannst du nach deinem Schulabschluss suchen und dir dessen Bewertung im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland anzeigen lassen.
Sobald du alle Einstellungstests absolviert hast und aufgrund deiner Ergebnisse eine Einstellung wahrscheinlich erscheint, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung benötigt. Diese kannst du kostenpflichtig bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen. Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung einschließlich der Antragsmodalitäten und -kosten erhältst du auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung. Bei Fragen in dieser Thematik nutze bitte die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Einstellungsverfahren Objektschutz
Hinweise für die Kommunikation im Auswahlverfahren
Die Kommunikation wird während des gesamten Auswahlverfahrens nahezu ausschließlich per E-Mail und über deine Postbox im Bewerbungsportal erfolgen (erfordert Fertigstellung des Bewerbungsbogens). In der Postbox kannst du tagesaktuell den Stand deiner Bewerbung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Einstellungsbüro einsehen.
Da unsere E-Mails häufig Fristen enthalten, empfehlen wir dringend, deine E-Mails und deine Postbox regelmäßig zu prüfen. Kontrolliere bitte auch deinen Spam-Ordner. Bitte stelle sicher, dass du keinen anderen Personen Zugriff auf deine Kommunikation mit der Polizei Berlin gewährst.
Bitte beachte im eigenen Interesse die Hinweise und klicke erst dann auf den folgenden Link, der dich zum Bewerbungsportal weiterleiten wird.
Einstellungsvoraussetzungen Objektschutz
Als Polizeibeschäftigte bzw. Polizeibeschäftigter im Objektschutz darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Du bist mindestens 18 Jahre alt.
Du hast mindestens die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand ODER: Falls du über keinen Schulabschluss verfügst, benötigst du mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer hauptberuflichen Tätigkeit (gerne in einem sicherheitsrelevanten Bereich – ist aber keine Bedingung!).
Bei Nichtzugehörigkeit zur Europäischen Union: Du hast eine gültige unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Du besitzt eine Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe.
Du bestehst den Eignungstest und bist auch körperlich den Anforderungen des Einsatzes im Objektschutz in jeder Hinsicht gewachsen.
Du hast einen einwandfreien Leumund, insbesondere keine Vorstrafen.
Du bist nach polizeiärztlicher Untersuchung gesundheitlich für den Objektschutz geeignet.
Du bist uneingeschränkt bereit und geeignet, im Schicht- und Wechselschichtdienst zu arbeiten.
Außerdem freuen wir uns, wenn du folgende Eigenschaften mitbringst:
Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, sich den Herausforderungen der vielschichtigen Bewachungsaufgaben mit vollem Einsatz zu stellen.
Einstellungsverfahren Gefangenenbewachungsdienst
Hinweise für die Kommunikation im Auswahlverfahren
Die Kommunikation wird während des gesamten Auswahlverfahrens nahezu ausschließlich per E-Mail und über deine Postbox im Bewerbungsportal erfolgen (erfordert Fertigstellung des Bewerbungsbogens). In der Postbox kannst du tagesaktuell den Stand deiner Bewerbung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Einstellungsbüro einsehen.
Da unsere E-Mails häufig Fristen enthalten, empfehlen wir dringend, deine E-Mails und deine Postbox regelmäßig zu prüfen. Kontrolliere bitte auch deinen Spam-Ordner. Bitte stelle sicher, dass du keinen anderen Personen Zugriff auf deine Kommunikation mit der Polizei Berlin gewährst.
Bitte beachte im eigenen Interesse die Hinweise und klicke erst dann auf den folgenden Link, der dich zum Bewerbungsportal weiterleiten wird.
Als Polizeibeschäftigte bzw. Polizeibeschäftigter im Gefangenenbewachungsdienst darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Du bist mindestens 18 Jahre alt.
Du hast mindestens die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand. ODER: Falls du über keinen Schulabschluss verfügst, benötigst du mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer hauptberuflichen Tätigkeit (gerne in einem sicherheitsrelevanten Bereich – ist aber keine Bedingung!).
Bei Nichtzugehörigkeit zur Europäischen Union: Du hast eine gültige unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Du besitzt eine Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe.
Du bestehst den Eignungstest und bist auch körperlich den Anforderungen des Einsatzes im Gefangenenbewachungsdienst in jeder Hinsicht gewachsen.
Du hast einen einwandfreien Leumund, insbesondere keine Vorstrafen.
Du bist nach polizeiärztlicher Untersuchung gesundheitlich für den Gefangenenbewachungsdienst geeignet.
Du bist uneingeschränkt bereit und geeignet, im Schicht- und Wechselschichtdienst zu arbeiten.
Außerdem freuen wir uns, wenn du folgende Eigenschaften mitbringst:
psychische Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Empathie, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Kollegialität, Verständnis für ein stabiles demokratisches Wertesystem, professionell sachliches Handeln