Gehobener Dienst

Schulterklappe mit silbernem Balken
Schulterklappe im Studium

Studium - Gehobener Dienst Schutz­polizei/Kriminal­polizei

Angenommene Bewerberinnen bzw. Bewerber werden als Beamtin/-er auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung “Polizei- bzw. Kriminalkommissar – Anwärter/in” in den Vorbereitungsdienst eingestellt und zum Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) – Fachbereich 5 – Polizei und Sicherheitsmanagement – zugelassen.

Übersicht über das Studium

Gesamtdauer und Studienbeginn

Der Bachelor-Studiengang ist auf eine Studienzeit von drei Jahren angelegt und soll dementsprechend 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bei einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden pro Leistungspunkt umfassen. Der Studienbeginn ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich.

Studiengangsaufbau

Der Bachelor-Studiengang „gehobener Polizeivollzugsdienst“ ist als interner Studiengang ausgestaltet. Studierende, die im Beamtenverhältnis stehen, sollen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erwerben. Die Studierenden sind in ihrer Mehrheit Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, die das Studium im Rahmen ihres beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes absolvieren. Daneben sollen Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes der Polizei Berlin, die von ihrer Dienstbehörde zum Einführungsdienst in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zugelassen wurden, den Studiengang absolvieren, um die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu erwerben. Die Studierenden werden für die Fachrichtungen Schutzpolizei, Kriminalpolizei oder Gewerbeaußendienst zugelassen. Sie studieren vor allem im Grundlagenbereich gemeinsam. Die spartenspezifische Spezialisierung beginnt ab dem 3. Semester.

Einbindung der Praxisphasen in das Studium

Die berufspraktischen Studienzeiten sind im Rahmen der modularen Struktur des Studiums zum größten Teil in dem das gesamte Studium andauernden Modul 15 „Studienpraktika“ zusammengefasst. Es beinhaltet zum einen praktische Trainings und zum anderen Praxis in den Dienststellen. Zur Verbesserung der Verzahnung von Theorie und Praxis werden die betreffenden Praxiseinheiten mit korrespondierenden theoretischen Lehrveranstaltungen verknüpft und es erfolgt eine enge individuelle Abstimmung zwischen den jeweiligen Verantwortlichen der Hochschule und der Polizeibehörde.
Sport findet während der Vorlesungszeiten an der HWR Berlin und während der Dienststellenpraktika einmal wöchentlich statt. Wer die Schießleistungsnachweise und die Sportleistungsnachweise im Modul 15 bis zu einem von der Dienstbehörde festgelegten Zeitpunkt nicht erfolgreich absolviert hat, wird aus dem Vorbereitungsdienst entlassen.

Nachstehende Praktika sind vorgesehen:

Schutzpolizei Kriminalpolizei
  • Praktikum bei einem Polizeiabschnitt
  • Praktikum bei der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung einer örtlichen Direktion
  • Praktikum in einer geschlossenen Einheit
  • Praktikum bei der kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung einer örtlichen Direktion
  • Praktikum bei der kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung einer örtlichen Direktion
  • Praktikum beim Landeskriminalamt
  • Einsatz- und Führungsseminar
  • Einsatz- und Führungsseminar

Fachtheoretischen Ausbildung

Entsprechend den Anforderungen des Polizeiberufs bestehen die theoretischen Studienanteile aus einer Vielzahl unterschiedlicher Fächer. Im Einzelnen sind dies

im Bereich der Polizeiwissenschaft:

  • Einsatzlehre
  • Kriminalistik
  • Kriminaltechnik
  • Rechtsmedizin
  • Verkehrslehre

im Bereich der Rechtswissenschaft:

  • Öffentliches Dienstrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Grund- und Menschenrechte
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht/Zivilrecht
  • Umweltrecht
  • Verkehrsrecht
  • Waffenrecht

im Bereich der Sozialwissenschaft:

  • Führungslehre
  • Kriminologie
  • Politologie
  • Psychologie
  • Soziologie

ferner:

  • Informationstechnik
  • Englisch

Modularer Aufbau des Studiengangs

Das Studium ist in thematisch und zeitlich umgrenzte, in sich abgeschlossene Module gegliedert. Jedes Modul dient dem Erreichen definierter Lernziele, die in einem Modulkatalog, als Teil der Studienordnung, im Einzelnen beschrieben sind. Abgesehen von dem Modul 01, wird der Lernerfolg in jedem einzelnen Modul durch eine Modulprüfung bzw. – im Modul 15 („Studienpraktika“) – durch Bewertung der in dem Modul erbrachten praktischen Leistungen der Studierenden überprüft.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann einmal wiederholt werden. Ist ein Modul auch nach Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeit nicht erfolgreich absolviert, so ist ein erfolgreicher Studienabschluss nicht mehr möglich. Die Laufbahnprüfung ist dann endgültig nicht bestanden. Für die Erbringung der praktischen Leistungsnachweise im Modul 15 gilt grundsätzlich Entsprechendes.

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