Einverständnis des/der Personensorgeberechtigten
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Einverständnis des/der Personensorgeberechtigten (nur bei Bewerberinnen und Bewerbern unter 18 Jahren)
- Dokumententyp: PDF
Nur eine Bewerbung je Einstellungszeitraum ist zulässig, aber es gibt Optionsentscheidungen – wie funktioniert das?
Wenn du die für den gehobenen Dienst erforderliche Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kannst du dich für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei bewerben. Optional wird deine Bewerbung automatisch auch für den mittleren Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt, wenn dein Prüfungsergebnis nicht für eine Einstellung in den gehobenen Dienst ausreicht.
Bei der Bewerbung für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei hast du die Möglichkeit, im Bewerbungsbogen anzugeben, dass deine Bewerbung auch für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt werden soll. Hierzu gibt es eine Frage im Bewerbungsbogen, die du mit „Ja“ beantworten solltest, wenn du zunächst in beiden Laufbahnen des gehobenen Dienstes berücksichtigt werden möchtest.
Achtung! Einstellung in den mittleren Dienst – was ist zu beachten?
Bitte beachte bei deiner Bewerbung, dass du im Falle deiner Einstellung in den mittleren Dienst der Schutzpolizei nicht mehr an künftigen regulären Auswahlverfahren für Neueinstellungen in den gehobenen Dienst der Schutz- oder Kriminalpolizei teilnehmen darfst. Dir stehen dann für einen Aufstieg ausschließlich die behördeninternen laufbahnrechtlichen Aufstiegsverfahren zur Verfügung.
Für Anwärterinnen und Anwärter mit Hochschulzugangsberechtigung und herausragenden Leistungen im ersten Jahr der Ausbildung für den mittleren Dienst wird es nach dem ersten Ausbildungsjahr die Möglichkeit geben, ohne Teilnahme an einem Auswahlverfahren das Studium für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufzunehmen.
Empfehlungen für die Kommunikation im Auswahlverfahren
Die Kommunikation wird während des gesamten Auswahlverfahrens nahezu ausschließlich per E-Mail und über deine Postbox im Bewerbungsportal erfolgen (erfordert Fertigstellung des Bewerbungsbogens). In der Postbox kannst du tagesaktuell den Stand deiner Bewerbung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Einstellungsbüro einsehen.
Da unsere E-Mails häufig Fristen enthalten, empfehlen wir dringend, deine E-Mails und deine Postbox regelmäßig zu prüfen. Kontrolliere bitte auch deinen Spam-Ordner. Bitte stelle sicher, dass du keinen anderen Personen Zugriff auf deine Kommunikation mit der Polizei Berlin gewährst.
Bitte beachte im eigenen Interesse die Hinweise und klicke erst dann auf den folgenden Link, der dich zum Bewerbungsportal weiterleiten wird.
In die Laufbahn des höheren Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden, wer
In Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen stehen grundsätzlich einer Einstellung entgegen. Für kleine und unauffällige Tätowierungen sind Ausnahmen möglich. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die
Das gilt ebenso für Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen.
In die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- oder Kriminalpolizei darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Für den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei benötigst du mindestens die Fachhochschulreife bzw. das Abitur oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Es gibt keinen erforderlichen Mindestnotendurchschnitt.
Du darfst bei der Einstellung (Beginn des Studiums) nicht älter als 41 Jahre sein.
Solltest du deinen Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, vergewissere dich bitte vor deiner Bewerbung, dass dein Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird und den hier geforderten Schulabschlüssen entspricht. Eine erste Orientierung, wie dein Abschluss zu bewerten ist, bietet die Internetplattform Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.Hier kannst du nach deinem Schulabschluss suchen und dir dessen Bewertung im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland anzeigen lassen.
Sobald du alle Einstellungstests absolviert hast und aufgrund deiner Ergebnisse eine Einstellung wahrscheinlich erscheint, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung benötigt. Diese kannst du kostenpflichtig bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen. Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung einschließlich der Antragsmodalitäten und -kosten erhältst du auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung. Bei Fragen in dieser Thematik nutze bitte die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
In die Laufbahn des mittleren Dienstes der Schutzpolizei darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Für die Einstellungen ab 01.09.2025 gilt Folgendes:
Entweder: Du verfügst über die erweiterte Berufsbildungsreife (ehemals: erweiterter Hauptschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand?
Oder: Du verfügst über die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und kannst auch eine abgeschlossene (mindestens 2-jährige) Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen?
Es gibt keinen erforderlichen Mindestnotendurchschnitt.
Solltest du deinen Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, vergewissere dich bitte vor deiner Bewerbung, dass dein Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird und den hier geforderten Schulabschlüssen entspricht. Eine erste Orientierung, wie dein Abschluss zu bewerten ist, bietet die Internetplattform Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.Hier kannst du nach deinem Schulabschluss suchen und dir dessen Bewertung im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland anzeigen lassen.
Sobald du alle Einstellungstests absolviert hast und aufgrund deiner Ergebnisse eine Einstellung wahrscheinlich erscheint, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung benötigt. Diese kannst du kostenpflichtig bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen. Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung einschließlich der Antragsmodalitäten und -kosten erhältst du auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung. Bei Fragen in dieser Thematik nutze bitte die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Hinweise für die Kommunikation im Auswahlverfahren
Die Kommunikation wird während des gesamten Auswahlverfahrens nahezu ausschließlich per E-Mail und über deine Postbox im Bewerbungsportal erfolgen (erfordert Fertigstellung des Bewerbungsbogens). In der Postbox kannst du tagesaktuell den Stand deiner Bewerbung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Einstellungsbüro einsehen.
Da unsere E-Mails häufig Fristen enthalten, empfehlen wir dringend, deine E-Mails und deine Postbox regelmäßig zu prüfen. Kontrolliere bitte auch deinen Spam-Ordner. Bitte stelle sicher, dass du keinen anderen Personen Zugriff auf deine Kommunikation mit der Polizei Berlin gewährst.
Bitte beachte im eigenen Interesse die Hinweise und klicke erst dann auf den folgenden Link, der dich zum Bewerbungsportal weiterleiten wird.
Als Polizeibeschäftigte bzw. Polizeibeschäftigter im Objektschutz darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Außerdem freuen wir uns, wenn du folgende Eigenschaften mitbringst:
Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, sich den Herausforderungen der vielschichtigen Bewachungsaufgaben mit vollem Einsatz zu stellen.
Hinweise für die Kommunikation im Auswahlverfahren
Die Kommunikation wird während des gesamten Auswahlverfahrens nahezu ausschließlich per E-Mail und über deine Postbox im Bewerbungsportal erfolgen (erfordert Fertigstellung des Bewerbungsbogens). In der Postbox kannst du tagesaktuell den Stand deiner Bewerbung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Einstellungsbüro einsehen.
Da unsere E-Mails häufig Fristen enthalten, empfehlen wir dringend, deine E-Mails und deine Postbox regelmäßig zu prüfen. Kontrolliere bitte auch deinen Spam-Ordner. Bitte stelle sicher, dass du keinen anderen Personen Zugriff auf deine Kommunikation mit der Polizei Berlin gewährst.
Bitte beachte im eigenen Interesse die Hinweise und klicke erst dann auf den folgenden Link, der dich zum Bewerbungsportal weiterleiten wird.
Als Polizeibeschäftigte bzw. Polizeibeschäftigter im Gefangenenbewachungsdienst darfst du eingestellt werden, wenn du Folgendes erfüllst:
Außerdem freuen wir uns, wenn du folgende Eigenschaften mitbringst:
psychische Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Empathie, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Kollegialität, Verständnis für ein stabiles demokratisches Wertesystem, professionell sachliches Handeln