Jetzt bis 12.06.2024 für den Start im April 2025 bewerben!

Mitarbeitende sitzt am Computer

Quereinstieg Kriminalpolizei zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

Steig bei uns ein, um als Kriminalpolizistin/Kriminalpolizist mit informationstechnischer Expertise Delikte aus dem Bereich Cybercrime zu bekämpfen und mach bei uns Karriere in einem ebenso vielfältigen wie sinnvollen Berufsfeld im Landeskriminalamt (LKA).

Jetzt bis 12.06.2024 bewerben!

Wir bieten eine einjährige Qualifizierung „on the job“. Wenn du dieses duale Programm bestehend aus theoretischen und praktischen Grundlagen der Polizeiarbeit erfolgreich absolvierst und alle Voraussetzungen erfüllst, wirst du als Kriminaloberkommissarin/Kriminaloberkommissar bereits in der Besoldungsgruppe A 10 (erstes Beförderungsamt im gehobenen Dienst) in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.

Während des einjährigen Qualifizierungsprogramms befindest du dich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis und erhältst nach den Regelungen des TV-L ein Gehalt der Entgeltgruppe E 9 b TV-L.

  • Wichtige Informationen
  • Inhalte des Qualifizierungsprogramms

    Das Qualifizierungsprogramm vermittelt dir alle theoretischen und praktischen Grundlagen, die du für deine Arbeit als Kriminalpolizistin/Kriminalpolizist brauchst. Du hast auch regelmäßig Sportunterricht. Zusätzlich lernst du spezielle Methoden, die für dich als künftiger Cybercop wichtig sind. Im Rahmen der dualen Qualifizierung eignest du dir Kenntnisse und Fertigkeiten in den folgenden Bereichen an:

    Theoretische Grundlagen

    • Einführung in eine Tätigkeit bei der Polizei Berlin (Berufseinführung)
    • Kriminalistik, Kriminaltechnik, Kriminaltaktik
    • Kriminologie
    • Öffentliches Recht/Politische Bildung
    • Beamtenrecht
    • Strafrecht
    • Eingriffsrecht
    • Einsatzlehre

    Einsatzpraktische Grundlagen

    • Schießen
    • Eigensicherung und Situationstraining
    • Verhaltenstraining
    • Fahrsicherheitstraining
    • Informations- und Kommunikationstechnik
    • Erste Hilfe
    • Sport
    • Praxismodul I (Abschnitt und kriminalpolizeiliche Sofortbearbeitung)

    Vertiefende Methodenkenntnis

    • Spezialkenntnisse und Methoden im Bereich Cyberkriminalität
    • Praxismodul II (LKA)

    Den Ablauf der Qualifizierungsmaßnahme sowie Informationen zur Verbeamtung und der Zeit danach kannst du der Infobroschüre entnehmen.

  • Nach der Qualifizierung

    Im Anschluss an die Qualifizierungsmaßnahme erwarten dich unter anderem folgende Aufgaben:

    • Ermittlungen im Hinblick auf Delikte, die mithilfe informationstechnischer Systeme begangen werden (Cybercrime im weiteren Sinne) sowie Angriffe auf Datensysteme und kritische Infrastrukturen (Cybercrime im engeren Sinne)
    • Unterstützung bei der Auswertung digitaler Massendaten und der Informationsgewinnung im Netz
    • Beteiligung an der Entwicklung innovativer Prozesse und Verfahrensweisen
    • Einsatz wissenschaftlicher Methodenkenntnisse für vielschichtige Analysetätigkeiten
    • Multiplikation von Fachwissen
    • Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen kriminalpolizeilicher Sofortbearbeitung am Tatort (Tatbefund erforschen, Tathergang ermitteln, (digitale) Spuren und Beweismittel sichern)
    • Bewältigung facettenreicher Einsätze durch Planung, Begleitung und ggf. auch selbstständige Führung
  • Benefits

    Während des einjährigen Qualifizierungsprogramms erhältst du nach den Regelungen des TV-L ein Entgelt der Entgeltgruppe E 9 b TV-L. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung wirst du bei Erfüllen aller Voraussetzungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe als Kriminaloberkommissarin/Kriminaloberkommissar bereits in der Besoldungsgruppe A 10 (erstes Beförderungsamt im gehobenen Dienst) übernommen.

    • eine vielfältige, anspruchsvolle Tätigkeit mit besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen in hochmotivierten Teams
    • der Beamtenstatus nach erfolgreicher Qualifizierung zunächst auf Probe mit dem Ziel der Verbeamtung auf Lebenszeit und damit die Perspektive auf einen krisensicheren Arbeitsplatz
    • der Einstieg in die Beamtenlaufbahn bereits im ersten Beförderungsamt (A 10)
    • die Möglichkeit, deine persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem du unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzt und so Karrierechancen für dich eröffnest
    • die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung bei einer vom Audit „berufundfamilie“ zertifizierten Arbeitgeberin und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (auch während des Qualifizierungsprogramms ist Teilzeitbeschäftigung mit Einschränkungen möglich)
    • ein kollegiales Arbeitsklima in einer vielfältigen, toleranten und weltoffenen Behörde, in der wir uns für Chancengerechtigkeit einsetzen
    • 30 Urlaubstage sind bei uns Standard
    • Unterstützung bei der Einarbeitung, wir lassen dich nicht allein! Profitiere von einem erfahrenen Team und bringe gleichzeitig dein Know-how ein
    • ein eigenes Gesundheitsmanagement, kostenlose Gesundheitschecks & Grippeschutzimpfungen, jährlicher Gesundheitstag, Sport, Workshops und vieles mehr
    • Zahlung einer monatlichen Hauptstadtzulage in Höhe von bis zu 150 Euro und/oder einen Zuschuss zum Firmenticket
  • Infoveranstaltung am 16. Mai 2024!

    Im Rahmen einer Präsenz-Veranstaltung am 16. Mai 2024 (Polizeiliegenschaft Kruppstr. 2-4, 10557 Berlin) kannst du dich über den Quereinstieg Kriminalpolizei persönlich informieren. Deine vielleicht neuen Kolleginnen und Kollegen aus unserem Cybercrimezentrum freuen sich bereits darauf, dir ab 20:00 Uhr Einblicke in die facettenreiche Arbeit zu geben, die dich erwartet. Wenn du diese Gelegenheit wahrnehmen möchtest, melde dich bitte beim Personalbereich des LKA unter der E-Mail-Adresse an.

Bewerbungsprozess

  • 1. Online-Bewerbung

  • 2. PC-Test

  • 3. Sporttest – Hindernisparcours

  • 4. Leumunds­prüfung

  • 5. Ärztliche Untersuchung

  • 6. Bewerbungs­gespräch

FAQ

  • Wie alt darf ich höchstens sein?

    Zum Zeitpunkt der Einstellung darfst du das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Kann ich mich außerhalb der Bewerbungsfristen bewerben?

    Nein. Sofern du dich für eine Teilnahme an dem Qualifizierungsprogramm interessierst, informieren wir dich zu gegebener Zeit gerne über den nächsten Einstellungstermin. Sende uns bitte eine E-Mail an mit deinen Kontaktdaten.

  • Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
    • Motivationsschreiben
    • Lückenloser Lebenslauf
    • Schulisches Abschlusszeugnis/Hochschulzeugnisse
    • Gegebenenfalls Qualifikationsnachweise, Berufs- und Fortbildungsabschlüsse, Nachweise über vorhandene Sprachkenntnisse

    Die Übersendung eines (Pass-)Fotos ist nicht erforderlich. Bitte reiche die Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache ein. Wenn du Abschlüsse im Ausland erworben hast, füge bitte einen Nachweis über die Anerkennung und eine beglaubigte Übersetzung bei.

  • Wie erfolgt das Einreichen der Bewerbungsunterlagen?

    Es handelt sich um ein Online-Bewerbungsverfahren. Daher sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen nur in elektronischer Form über das Karriereportal des Landes Berlin zu übersenden.

  • Mir fehlen noch einige Nachweise. Kann ich meine Bewerbung dennoch abschicken?

    Ja, du kannst dich trotzdem bewerben und deine Nachweise nachreichen.

  • Wann und wie erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?

    Nachdem du deine Online-Bewerbung abgeschickt hast, erhältst du von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit weiteren Informationen. Du solltest regelmäßig den Spam-Ordner deines E-Mail-Postfaches auf Nachrichten zum weiteren Bewerbungsverfahren prüfen. Sobald der Bewerbungszeitraum abgeschlossen ist, wirst du über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert. Das Auswahlverfahren kann längere Zeit in Anspruch nehmen, wir bitten daher um etwas Geduld.

  • Welche Regelungen gelten für Tätowierungen?

    Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, können in den Polizeidienst eingestellt werden, sofern die Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität der Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Über die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die

    • rechts- oder linksradikale bzw.
    • extremistische,
    • entwürdigende,
    • sexistische bzw. frauenfeindliche,
    • gewaltverherrlichende bzw.
    • menschenverachtende Darstellungen beinhalten.

    Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen im sichtbaren Bereich sind unzulässig.

  • Weitere Informationen zur Bewerbung

NOCH FRAGEN?


  • Montag - Donnerstag

    • 09:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag

    • 09:00 - 14:00 Uhr

Bei den genannten Zeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten.


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