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Wiedereinstellung Polizistin/ Polizist
Du hast die Laufbahnbefähigung für den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst bei einer Landespolizei oder der Bundespolizei durch eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium erworben? Dein Dienstverhältnis ist inzwischen beendet und du möchtest wieder in den Polizeivollzugsdienst einsteigen?
Dann kannst du eine Wiedereinstellung bei der Polizei Berlin beantragen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Wiedereinstellungsprozesses erfolgt grundsätzlich die Ernennung in das zuletzt innegehabte Statusamt.
Wurde die Entlassung unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums ausgesprochen, erfolgt die Ernennung hingegen in das erste Einstiegsamt der jeweiligen Laufbahn.
Bereits erfolgreich absolvierte Probezeiten werden bei einer Wiedereinstellung entsprechend angerechnet. Dies gilt auch für teilweise absolvierte Probezeiten, sodass bereits erbrachte Zeiten und Leistungen nicht erneut vollständig durchlaufen werden müssen.
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Wichtige Informationen
Für eine Wiedereinstellung gibt es keine festen Fristen. Du kannst jederzeit einen Antrag stellen.
Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bzw. das erfolgreich abgeschlossene Studium bei einer Landes- oder der Bundespolizei. Ferner darfst du in den vergangenen 12 Monaten kein aktives Dienstverhältnis als Polizeivollzugsdienstkraft bei einer anderen Landes- oder der Bundespolizei bestanden haben.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Sende dafür alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Kontaktdaten siehe unten.
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Die Wiedereinstellung
Für eine Wiedereinstellung musst du die persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass keine anhängigen oder noch nicht getilgten Straf- oder Disziplinarverfahren gegen dich bestehen.
Über eine Wiedereinstellung wird immer im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden. Die Zustimmung der zuständigen Beschäftigtenvertretungen ist ebenfalls erforderlich. Das Prüfverfahren dauert in der Regel mindestens sechs Monate.
Kosten, die dir im Zusammenhang mit deiner Bewerbung entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Wenn du Fragen zu deinem individuellen Fall hast oder dich über den Stand deines Wiedereinstellungsverfahrens informieren möchtest, unterstützt dich die Koordinierungsstelle für Versetzungen und Wiedereinstellungen gerne.
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Regelungen für Tätowierungen
Du bist tätowiert und/oder verfügst über andere permanente Körpermodifikationen?
Das ist erst einmal kein Problem, du kannst die Wiedereinstellung trotzdem gerne bei uns beantrag. Im Laufe der Prüfung deines Antrages werden alle Tattoos und andere permanente Körpermodifikationen hinsichtlich Größe, Motiv und Lage/Körperstelle gesichtet. Im Rahmen dieser Einzelfallbetrachtung wird dann entschieden, ob diese einer Wiedereinstellung in den Polizeidienst entgegen stehen. Insbesondere Gesichtstätowierungen und -modifikationen unterliegen hierbei einer gesonderten Prüfung.
Wichtig: Eine Wiedereinstellung ist generell ausgeschlossen, bei Tätowierungen/anderen permanenten Körpermodifikationen mit Motiven, die
- rechts- oder linksradikal bzw. extremistisch,
- rassistisch oder antisemitisch,
- sexistisch oder frauenfeindlich,
- gewaltverherrlichend bzw. menschenverachtend
sind.
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
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1. Bewerbungsunterlagen einreichen
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2. Leumundsprüfung
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3. Ärztliche Untersuchung
Noch Fragen?
- Abteilung Personal Personalbedarf/-steuerung Dir ZS Pers A 333 - Koordinierungsstelle für Versetzungen und Wiedereinstellungen
- Adresse Keibelstraße 36, 10178 Berlin
- E-Mailadresse ed.nilreb.iezilop@negnuztesreVtSooK
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- 09:00 - 15:00 Uhr
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